
Rassistischer Messerangriff II
Lohfelden (Landkreis Kassel), 6. Januar 2016
In den Kreis der Verdächtigen geriet 2016 u. a. Stephan Ernst. Doch erst im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Walter Lübcke wurde er auch für diese Tat angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich Ernst, aufgewühlt von sexualisierten Übergriffen durch Migranten in der Kölner Innenstadt in der Silvesternacht 2015, eine Woche später Ahmed I. auf einem Fahrrad von hinten genähert hatte und diesem gezielt ein Messer in den Rücken gestoßen habe. Seinem völkisch-nationalistischen Verständnis folgend habe er sein Opfer stellvertretend für Geflüchtete ausgewählt, um unter diesen Angst zu verbreiten. Der Generalbundesanwalt sah hierbei Parallelen zu Ernsts Mordversuch aus dem Jahr 1992 in Wiesbaden (siehe Fall „Rassistischer Messerangriff I“). Obwohl einige Indizien für die Täterschaft von Stephan Ernst sprechen, konnte seine Schuld vor Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ahmed I. kann aufgrund physischer und psychischer Beeinträchtigungen bis heute kein normales Leben führen.
Die Tat steht beispielhaft für unzählige tätliche Angriffe auf Migrant*innen im Kontext der ab 2014 zunehmenden rechten Hetze gegen Asylbewerber*innen. Zudem steht sie für zahlreiche Messerangriffe durch rechte Täter, die hätten tödlich enden können.

Rassistischer Messerangriff II
Lohfelden (Landkreis Kassel), 6. Januar 2016
In den Kreis der Verdächtigen geriet 2016 u. a. Stephan Ernst. Doch erst im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Walter Lübcke wurde er auch für diese Tat angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich Ernst, aufgewühlt von sexualisierten Übergriffen durch Migranten in der Kölner Innenstadt in der Silvesternacht 2015, eine Woche später Ahmed I. auf einem Fahrrad von hinten genähert hatte und diesem gezielt ein Messer in den Rücken gestoßen habe. Seinem völkisch-nationalistischen Verständnis folgend habe er sein Opfer stellvertretend für Geflüchtete ausgewählt, um unter diesen Angst zu verbreiten. Der Generalbundesanwalt sah hierbei Parallelen zu Ernsts Mordversuch aus dem Jahr 1992 in Wiesbaden (siehe Fall „Rassistischer Messerangriff I“). Obwohl einige Indizien für die Täterschaft von Stephan Ernst sprechen, konnte seine Schuld vor Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ahmed I. kann aufgrund physischer und psychischer Beeinträchtigungen bis heute kein normales Leben führen.
Die Tat steht beispielhaft für unzählige tätliche Angriffe auf Migrant*innen im Kontext der ab 2014 zunehmenden rechten Hetze gegen Asylbewerber*innen. Zudem steht sie für zahlreiche Messerangriffe durch rechte Täter, die hätten tödlich enden können.