
Tödlicher Dolchstoß
Rotenburg an der Fulda (Hersfeld-Rotenburg), 6. November 1994
Der Täter floh mit dem Rest der Rekruten-Gruppe mit einem Taxi in die nahegelegene Kaserne. Im Spind des Täters, der zur extrem rechten Szene im Raum Halle gehörte, fanden die ermittelnden Beamten extrem rechtes Propagandamaterial. Aufgrund seiner Beteiligung an den rassistischen Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen im August 1992, war gegen ihn wegen „schweren Landfriedensbruch“ ermittelt worden. Dennoch erkannte der zuständige Staatsanwalt in der Tat weder einen politischen Kontext, noch eine fahrlässige oder mutwillige Motivation. Er stufte den Angriff des Rekruten als „Notwehr“ ein und ließ die Anklage im Februar 1995 fallen. Daher gilt der Fall bis heute nicht als politisch motiviert. Der Anwalt der Familie Kania übte damals scharfe Kritik an der sehr einseitigen Bewertung der Tat durch den Staatsanwalt zugunsten des Täters und der Einstellung des Verfahrens.

Tödlicher Dolchstoß
Rotenburg an der Fulda (Hersfeld-Rotenburg), 6. November 1994
Der Täter floh mit dem Rest der Rekruten-Gruppe mit einem Taxi in die nahegelegene Kaserne. Im Spind des Täters, der zur extrem rechten Szene im Raum Halle gehörte, fanden die ermittelnden Beamten extrem rechtes Propagandamaterial. Aufgrund seiner Beteiligung an den rassistischen Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen im August 1992, war gegen ihn wegen „schweren Landfriedensbruch“ ermittelt worden. Dennoch erkannte der zuständige Staatsanwalt in der Tat weder einen politischen Kontext, noch eine fahrlässige oder mutwillige Motivation. Er stufte den Angriff des Rekruten als „Notwehr“ ein und ließ die Anklage im Februar 1995 fallen. Daher gilt der Fall bis heute nicht als politisch motiviert. Der Anwalt der Familie Kania übte damals scharfe Kritik an der sehr einseitigen Bewertung der Tat durch den Staatsanwalt zugunsten des Täters und der Einstellung des Verfahrens.