
Rassistischer Messerangriff I
Wiesbaden, 23. November 1992
Es war nicht die erste schwere rechte Gewalttat des Neonazis: Bereits als Jugendlicher hatte Ernst im April 1989 Feuer in einem von türkischen Migrant*innen bewohnten Haus in Aarbergen-Michelbach gelegt. Obwohl die Polizei vor Ort einen verkohlten Briefumschlag mit den Wörtern „Hass“ und „Ausländerwahlrecht“ fand, sah das Gericht kein politisches Motiv und verurteilte Ernst lediglich wegen Sachbeschädigung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ein gutes Jahr nach dem Messerangriff, kurz vor Weihnachten im Dezember 1993, schlug Ernst erneut zu: Er hatte auf dem Rücksitz eines Pkw, der zwischen zwei Wohncontainern in Hohenstein-Steckenroth (Rheingau-Taunus) geparkt war, eine 17 Zentimeter lange Rohrbombe deponiert. In den Wohncontainern waren zu dieser Zeit Asylbewerber*innen untergebracht. Nur durch Zufall entdeckte ein Bewohner die bereits brennende Bombe, wodurch Schlimmeres verhindert werden konnte.
Diese Taten von Stephan Ernst stehen beispielhaft für zahllose Brandanschläge und schwerste Gewalttaten, bei denen nur durch Zufall oder großes Glück niemand ums Leben kam.
Nach seiner Festnahme hatte Ernst behauptet, keinen Kontakt zu Neonazis zu haben. Es ist nicht unvorstellbar, dass Ernst sich auch ohne Kontakt zur Szene von der gesellschaftlich weit verbreiteten rassistischen Stimmung zu seinen Taten motiviert fühlte. Für diese und weitere Taten wurde er zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.
Nach Verbüßung dieser Haftstrafe nahm Ernst, nun wohnhaft in Kassel, Kontakt zur Neonazi-Szene auf. In den folgenden Jahren agierte er in der NPD und der militanten Kameradschaftsszene in Kassel und nahm an zahlreiche Aufmärschen in Hessen und diversen bundesweit bedeutsamen Versammlungen teil. Hierbei geriet Ernst immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: mal wegen Körperverletzung, mal wegen des Tragens von Waffen im Rahmen von politischen Versammlungen.
Den Radikalisierungsweg des neonazistischen Mörders Stephan Ernst haben Sascha Schmidt und Yvonne Weyrauch in einem Dossier für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung analysiert und rekonstruiert:
hlz.hessen.de/themen/radikalisierung-in-hessen/online-dossier-zum-thema-einzelradikalisierung/am-anfang-war-rassismus-ueber-den-radikalisierungsweg-des-neonazistischen-moerders-stephan-ernst/

Rassistischer Messerangriff I
Wiesbaden, 23. November 1992
Es war nicht die erste schwere rechte Gewalttat des Neonazis: Bereits als Jugendlicher hatte Ernst im April 1989 Feuer in einem von türkischen Migrant*innen bewohnten Haus in Aarbergen-Michelbach gelegt. Obwohl die Polizei vor Ort einen verkohlten Briefumschlag mit den Wörtern „Hass“ und „Ausländerwahlrecht“ fand, sah das Gericht kein politisches Motiv und verurteilte Ernst lediglich wegen Sachbeschädigung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ein gutes Jahr nach dem Messerangriff, kurz vor Weihnachten im Dezember 1993, schlug Ernst erneut zu: Er hatte auf dem Rücksitz eines Pkw, der zwischen zwei Wohncontainern in Hohenstein-Steckenroth (Rheingau-Taunus) geparkt war, eine 17 Zentimeter lange Rohrbombe deponiert. In den Wohncontainern waren zu dieser Zeit Asylbewerber*innen untergebracht. Nur durch Zufall entdeckte ein Bewohner die bereits brennende Bombe, wodurch Schlimmeres verhindert werden konnte.
Diese Taten von Stephan Ernst stehen beispielhaft für zahllose Brandanschläge und schwerste Gewalttaten, bei denen nur durch Zufall oder großes Glück niemand ums Leben kam.
Nach seiner Festnahme hatte Ernst behauptet, keinen Kontakt zu Neonazis zu haben. Es ist nicht unvorstellbar, dass Ernst sich auch ohne Kontakt zur Szene von der gesellschaftlich weit verbreiteten rassistischen Stimmung zu seinen Taten motiviert fühlte. Für diese und weitere Taten wurde er zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.
Nach Verbüßung dieser Haftstrafe nahm Ernst, nun wohnhaft in Kassel, Kontakt zur Neonazi-Szene auf. In den folgenden Jahren agierte er in der NPD und der militanten Kameradschaftsszene in Kassel und nahm an zahlreiche Aufmärschen in Hessen und diversen bundesweit bedeutsamen Versammlungen teil. Hierbei geriet Ernst immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: mal wegen Körperverletzung, mal wegen des Tragens von Waffen im Rahmen von politischen Versammlungen.
Den Radikalisierungsweg des neonazistischen Mörders Stephan Ernst haben Sascha Schmidt und Yvonne Weyrauch in einem Dossier für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung analysiert und rekonstruiert:
hlz.hessen.de/themen/radikalisierung-in-hessen/online-dossier-zum-thema-einzelradikalisierung/am-anfang-war-rassismus-ueber-den-radikalisierungsweg-des-neonazistischen-moerders-stephan-ernst/